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VGH Bayern, 09.09.2013 - 9 B 10.30261 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht Türkei; Abschiebungsverbot; Posttraumatische Belastungsstörung; Retraumatisierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054
- VGH Bayern, 09.09.2013 - 9 B 10.30261
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12
Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2013 - 9 B 10.30261
Hierfür kommt es jedoch nicht auf die Länge einer wegen verschiedener in Tateinheit verwirklichter Delikte gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe, sondern auf die für ein bestimmtes Delikt verhängte Einzelstrafe an (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 17/12 -).
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2016 - A 6 S 916/15
Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen in Mazedonien
Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. - VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 3493/15
Feststellung von Abschiebungsverboten gem. § 60 Abs 5 oder 7 S 1 AufenthGjuris: …
Wie der VGH BW im Urteil vom 27.04.2016 (…Az. A 6 S 916/15 - juris Rn. 42 - zwar zu Mazedonien, jedoch auf alle derartigen Fälle übertragbar) erkannt hat, kann sich ein Abschiebungsverbot ungeachtet der prinzipiell ausreichenden Behandelbarkeit und Versorgungsmöglichkeit psychischer Erkrankungen auch daraus ergeben, dass eine Abschiebung aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist: Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280). - VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16
Prüfung eines Zweitantrags nur, wenn im Erstverfahren im Dublin-Mitgliedstaat …
Denn ein Abschiebungsverbot kann sich ungeachtet der prinzipiell ausreichenden Behandelbarkeit und Versorgungsmöglichkeit psychischer Erkrankungen auch daraus ergeben, dass eine Abschiebung aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist: Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280).
- VG München, 30.04.2021 - M 1 K 17.40855
Erfolglose Asylklage türkischer Staatsangehöriger
Dies ist etwa bei Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-) Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa BayVGH, U.v. 9.9.2013 - 9 B 10.30261 - juris; Niedersächs. OVG, B.v. 26.6.2007 - 11 LB 398/05 - juris). - VG München, 24.11.2021 - M 5 K 17.37624
Erfolglose Asylklage (Pakistan, interner Schutz, PTBS)
Dies ist etwa bei Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-) Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa BayVGH, U.v. 9.9.2013 - 9 B 10.30261 - juris; NdsOVG, B.v. 26.6.2007 - 11 LB 398/05 - juris). - VG München, 29.07.2015 - M 24 K 12.30727
Herkunftsland Mazedonien
Im Hinblick auf das Obsiegen der Klägerin zu 2) bezüglich der Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG waren der Beklagten - auch um der Bedeutung dieser Entscheidung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG angemessen Rechnung zu tragen - 1/9 und den Klägern 8/9 der Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. BayVGH, U. v. 9.9.2013 - 9 B 10.30261 - juris Tenor und Rn. 42 m. w. N.). - VG Gießen, 25.02.2014 - 1 K 2449/11
Abschiebungsschutz für ehemaligen Kindersoldat
Hieraus folgt, dass ungeachtet der strafrechtlichen Verurteilungen von einer Abschiebung des Klägers in sein Heimatland abgesehen werden "soll", wenn für ihn dort eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben besteht (vgl. zu alledem: Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, juris). - VG Würzburg, 15.06.2018 - W 3 M 16.31346
Erfolglose Kostenerinnerung bei Abtrennung eines Verfahrensteils
Die Beklagte hat mit Bescheid vom 10. Mai 2016 für die Klägerin ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG hinsichtlich Äthiopien zuerkannt, was von der Gewichtung einem Drittel des vollen Klagegegenstands entspricht (vgl. BayVGH v. 9.9.2013 - Az: 9 B 10.30261; VG Würzburg, U.v. 25.10.2013 - W 2 K 11.30372). - VG München, 02.04.2015 - M 22 K 14.31109
Täuschung über Staatsangehörigkeit (Syrien)
Bei § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG handelt es sich um einen allein vom nationalen Recht gewährleisteten, ausländerrechtlichen Abschiebungsschutz, über den jeweils gesondert in Bezug auf den oder die jeweils in Betracht kommenden konkreten Abschiebezielstaaten zu entscheiden ist (BVerwG v. 02.08.2007, Az. 10 C 13.07 u.a.; BayVGH v. 09.09.2013, Az. 9 B 10.30261).